Sie ist damit eine Solidar- und Kostengemeinschaft, deren Zweck es ist, die wirtschaftliche Tätigkeit der Mitglieder zu fördern und weiterzuentwickeln.
In der Präambel der EU-Verordnung ist auch vorgesehen, dass die wirtschaftliche und grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa gefördert werden kann. Die EWIV (Europäisch wirtschaftliche Interessensvereinigung) selbst hat daher als Unternehmensgegenstand in erster Linie keinen gewerblichen Zweck.
Jedes qualifizierte Mitglied bleibt mit seinem Unternehmen eigenständig und voll verantwortlich. Die Mitgliedschaft in der Eusolution EMHÜ bedeutet, sich voll und ganz auf seine unternehmerischen Tätigkeiten konzentrieren zu können, da zum Beispiel die EWIV bei der Rechnungsstellung durch die Fakturierung unterstützt.
Auch die Budgetplanung sowie das Mahnwesen werden über die EWIV vorgenommen.
Die Gewinnrealisierung erfolgt bei der Eusolution EMHÜ selbst und nicht bei den Mitgliedern
Für die Mitglieder bietet die EWIV daher außerdem eine wirtschaftliche Absicherung. Planbarkeit, Sicherheit und die garantierte Kostendeckung sind hier für jedes Mitglied inbegriffen.
Was für viele kleinen und mittelständischen Unternehmen hier wie ein Traum klingen mag, ist in der Eusolution EMHÜ gelebte Realität. Die Mitgliedschaft hat noch mehr Vorteile: Erleichterung der Buchhaltung und Erstellen der Abschlüsse durch moderne Software. Jeder Zeit stehen im Netzwerk kompetente Berater sowie modernste Ausstattung zur Verfügung.
Diese Rechtsform und damit auch die Eusolution EMHÜ ermöglicht auf diese Weise den Unternehmern wieder eine freie Ausgestaltung ihres unternehmerischen Denkens und des operativen Handelns.
Mitglieder können Unternehmen wie Einzelfirmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Freiberufler, Selbstständige, Landwirte, Vereine, Verbände und öffentlich rechtliche Körperschaften sein, eine rechtliche Selbstständigkeit muss gegeben sein.
Die Entwicklung der Tätigkeiten ihrer Mitglieder im regionalen, lokalen, aber auch grenzüberschreitenden Kontext, auch durch die teilweise Übernahme bestimmter Tätigkeiten oder durch Outsourcing.
Die Eusolution EMHÜ kann auch als Marketing-, Vertriebs- und Einkaufsgemeinschaft für ihre Mitglieder tätig werden.
Auch kann die Eusolution Leistungen ihrer Mitglieder direkt per eigener Rechnung abrechnen (Leistungsabtretung). Die Mitglieder können Betriebskosten durch die Eusolution begleichen lassen.
Gegenstand der Eusolution ist auch vertragliche Beziehungen zu anderen Unternehmen und Organisationen zu unterhalten.
Die Eusolution kann auch geistiges Eigentum (Copyrights, Marken, Lizenzen usw.) in eigenem Namen, für Mitglieder oder Dritte verwerten.
Die Mitgliedschaft in der Eusolution stellt eine Solidar- und Kostengemeinschaft dar, die den Mitgliedern eine wirtschaftliche Absicherung bieten soll.
Ergibt sich auf Ebene der Eusolution ein Verlust aus der Leistungsabtretung eines Mitglieds, so wird dieser aus den Mitteln der Eusolution ausgeglichen. Durch das von der Eussolution ausgezahlte Budget erhält das Mitglied Planbarkeit und Sicherheit bzgl.
Der Deckung seiner Kosten. Das Mitglied trägt nicht mehr das Risiko verspäteter Zahlungen bzw. eines kompletten Forderungsausfalls.
Darüber hinaus wird den Mitgliedern der Aufwand aus der Abrechnung inkl. Den umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten abgenommen und die europäische Zusammenarbeit gestärkt.
Eine EWIV soll die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder erleichtern und entwickeln. Dies soll es den Mitgliedern ermöglichen, ihre eigenen Ergebnisse zu steigern. Zudem wurde mit der EWIV ein Rahmen geschaffen, der die Anpassung der Tätigkeiten an die wirtschaftlichen Gegebenheiten der Europäischen Gemeinschaft erleichtert und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördert
Die Gewinnrealisierung aus den Leistungsabtretungen erfolgt auf Ebene der Eusolution.
Aufgrund des ausdrücklichen Willens der EU-VO, ist dieser Gewinn nicht zu versteuern, sofern er in die Rücklage gestellt wird.